Da dies eine Privat- und Selbstzahlerpraxis ist werden die Kosten nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt.
Für die internistische Medizin gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Privatversicherte Patientinnen und Patienten haben somit die Möglichkeit sich den Rechnungsbetrag von der jeweiligen privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle erstatten zu lassen.
Für die Selbstorganisatorische Hypnose ist leider keine Kostenübernahme möglich, auch nicht durch private Krankenkassen oder Behilfestellen.
Hier berechne ich für 50 min Sitzungsdauer EUR 153,-.
Die erste Sitzungsdauer einer neuen Therapie dauert 75 min und kostet EUR 229,50.
Es besteht grundsätzlich nicht die Möglichkeit über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Ich bitte dies unbedingt bei einer Terminvereinbarung zu berücksichtigen.